Die Zuständigkeit für die Ausrüstung einer Haltestelle liegt – mit Ausnahme der Fahrgastinformation und Automaten - bei der jeweiligen Gemeinde oder beim Kanton..
Wer ist für die Wartehäuschen und die Haltestellen zuständig? Drucken
Erstellt von: Jacqueline Torti
Geändert am: Di, 22 Sep, 2020 at 2:12 PM
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